Mieter darf Nebenkostenzahlung nicht eigenmächtig kürzen
Weil eine Mieterin eigenmächtig die monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten gekürzt hatte, erhielt sie von ihrem Vermieter die Kündigung mit der Räumungsklage, was auch der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil bestätigte.
Bei einem Fall hatte also eine Mieterin aus Berlin, nachdem die Betriebs- und Heizkosten mehrmals erhöht worden waren, die Höhe der Nebenkosten angezweifelt und ihre Vorauszahlungen eigenmächtig gekürzt. Aber nach einem Jahr schickte der Vermieter der Frau die Kündigung und reichte die Räumungsklage ein. Das wollte die Mieterin nicht akzeptieren, denn der Vermieter hätte zuerst auf Zahlung der ausstehenden Nebenkosten klagen müssen, doch der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Vermieter Recht, so dass Mieter, die ihre Vorauszahlungen nicht in voller Höhe leisten, auch mit einer Räumungsklage rechnen müssen.
In einem anderen Urteil hatte der BGH schon den Vermietern den Rücken gestärkt, so darf ein Vermieter die Kündigung an den Mieter auch schicken, wenn dieser wegen eines angeblichen Mangels einfach die Miete kürzt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Vermieter-darf-Raeumung-verlangen-article6760886.html Abgerufen am 20. Juli 2012