Mieter dürfen vom Vermieter erfahren, was ihr Nachbar an Heizungskosten bezahlen muss

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
23. September 2013

Der größte Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern ist die Nebenkostenabrechnung und hierbei die Abrechnung der Heizkosten. Doch oftmals ist es schwierig für einen einzelnen Mieter diese Abrechnung zu kontrollieren, denn in seiner Nebenkostenabrechnung steht nur sein eigener Verbrauch.

Verbrauchswerte mit den Nachbarn vergleichen

Doch wie das Landgericht in Berlin jetzt urteilte, kann ein Mieter auch die Verbrauchswerte seiner Nachbarn erfahren, wenn er danach fragt. Wenn der Vermieter dies aber verweigert, so kann der Mieter die Zahlung einer Nachforderung in voller Höhe verweigern.

Verteilungsschlüssel Heizkosten

Doch auch bei dem sogenannten Verteilungsschlüssel gibt es immer wieder Ärger. Wie der Deutsche Mieterbund erklärt, müssen zwischen 50 und 70 Prozent der Heizkosten über den tatsächlichen Verbrauch ermittelt werden, so dass alle Wohnungen auch mit einem Verbrauchszähler ausgerüstet sein müssen, die einmal jährlich abgelesen werden. Die restlichen Prozente, also 30 bis 50 Prozent werden je nach Wohnfläche umgelegt.

Änderung des Verteilungsschlüssels nur bei energetischer Modernisierung

Dieser Verteilungsschlüssel wird einmal festgelegt und kann nur geändert werden, wenn eine energetische Modernisierung erfolgt. In älteren Gebäuden ist der Verteilungsschlüssel mit 70 zu 30 Prozent vorgeschrieben, wenn die Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllt ist. Außerdem muss die Heizungsanlage mit Öl oder Gas betrieben werden.