Der Vermieter muss dem Mieter alle Wohnungsschlüssel aushändigen

Von Marion Selzer
4. Oktober 2012

Will ein Vermieter dem Mieter nicht alle Wohnungsschlüssel aushändigen, ist der Mieter berechtigt ein anderes Türschloss einzubauen. Die Kosten für das neue Schloss muss laut Gesetz der Vermieter übernehmen.

Hat der Vermieter einen Hund, darf dieser nicht auf dem Teil des Gartens koten, der zur vermieteten Wohnung gehört. So hat das Amtsgericht Köln jetzt entschieden.

In einem kürzlich verhandelten Fall wollte der Vermieter einen Haustürschlüssel der vermieteten Wohnung behalten und diesen nicht an den Mieter aushändigen. Zusammen mit der Wohnung wurde auch ein Stück des Gartens vermietet, das aber der Hund des Vermieters als Hundeklo benutzte. Der Mieter klagte dagegen und bekam recht.