Mietrecht - hier einige ungewöhnliche Urteile

Taubenfütterung, Haltung eines Hahnes, Installation einer Satellitenschüssel - nur bedingt erlaubt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. August 2009

Es ist leider nicht immer vermeidbar, eine Meinungsverschiedenheit zwischen Vermieter und dem Mieter. Aber man muss ja nicht immer gleich zum Gericht gehen, doch manchmal ist man echt erstaunt, warum einige das Gericht bemühen, beziehungsweise wie das Gericht urteilt.

Hier nun einige "Kostproben" mit dem sich unsere Gerichte auseinandersetzen müssen. Bei einem Fall hatte der Mieter das Fahrzeug seines Vermieters, der einen roten Chevrolet Corvette Stingway fuhr, als "Zuhälterwagen" bezeichnet, worauf es zur fristlosen Kündigung der Wohnung kam, die aber als unzulässig erklärt wurde. Wenn Mieter Tauben füttern, so können sie schnell mit einer fristlosen Kündigung, nachdem der Vermieter dies untersagt hat, rechnen. Ein Hahn hat in reinen Wohngebieten nichts zu suchen, wie ein Gericht befand und darf nur zu bestimmten Zeiten krähen.

Wie das geht? Kündigung für Eigenbedarf wird auch meistens vom Gericht befürwortet, aber nicht wenn die Wohnung für eine minderjährige Tochter mit Freund beansprucht wird. Essensdüfte aus einer benachbarten Pizzeria führen zu einer Mietminderung. Darf man Satellitenschüsseln installieren, auch wenn Kabelanschluss vorhanden ist? Wenn es besonders wichtig ist, beispielsweise bei ausländischen Mietern, ist dies in Ordnung, nur als Information - nein.

Auch wie man seine Toilette benutzt, beispielsweise im Stehen pinkeln, ist reine Privatsache und auch der Nachbar kann sich nicht beim Vermieter beschweren. Übrigens sollen Mietverträge immer leserlich unterschrieben werden.