Aggressiver Hund und Beleidigung von Nachbarn - Vermieter darf fristlos kündigen

Von Dörte Rösler
15. September 2014

Wenn ein Hund laut Vereinbarung an der Leine zu führen ist, muss ein Mieter sich auch daran halten. Lässt er seinen Vierbeiner frei in der Wohnanlage herumlaufen, darf der Vermieter ihn abmahnen. Verhalten Mensch und Tier sich dabei auch noch beleidigend und aggressiv gegenüber Nachbarn, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Mehrfache Abmahnung rechtfertigt Kündigung

Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin sich wiederholt nicht an den Leinenzwang innerhalb der Mietanlage gehalten. Dafür war sie mehrfach abgemahnt worden.

Nach einer nächtlichen Attacke gegen einen Nachbarn, bei dem die Hundehalterin diesen mit einem Stock angriff und als "Rechtsradikalen" beschimpfte, reagierte die Vermieterin mit der Kündigung. Als die Mieterin dennoch nicht auszog, folgte eine Räumungsklage.

Zu Recht, wie das Amtsgericht München entschied. Die Mieterin habe mehrfach gegen den Mietvertrag verstoßen und den Hund unangeleint laufen lassen. Hinzu kommen der körperliche Angriff mit dem Stock und die verbale Beleidigung, die allein so schwer wiegen, dass eine Kündigung rechtens ist.