Millionengewinn entzweit Tippgemeinschaft

Ungleichmäßige Aufteilung des Millionen-Lottogewinns führt zur gerichtlichen Überprüfung

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
31. Mai 2009

Wer freut sich nicht einmal über 6 Richtige beim Lotto und damit einen Millionengewinn? Eine kleine Tippgemeinschaft, bestand aus drei Arbeitskollegen, hat im letzten Jahr 1,7 Millionen gewonnen, aber der Gewinn wurde nicht durch Drei, sondern nur durch Zwei geteilt, weil sich nur zwei Spieler als Gewinner sahen. Der Dritte fühlte sich übergangen und stellte Strafanzeige wegen Vorenthaltens seines Anteils.

Überprüfung der Gewinner

Daraufhin wurde von der Staatsanwaltschaft der gesamte Gewinn beschlagnahmt und Anzeige wegen Betrugs eingeleitet. Jetzt muss aber erst einmal der Dritte im Bunde beweisen, dass auch er mit "in dem Boot" saß und ihm somit ein Drittel des Gewinns zusteht. Die beiden anderen haben ihrerseits geklagt, da sie ihr Geld zurückhaben möchten, beziehungsweise Schadensersatz fordern.

Jetzt wird erst einmal entschieden, ob nicht den beiden Gewinnern ein Drittel der Gesamtsumme schon überwiesen werden kann, denn dieser Anteil ist ja wohl unstrittig. Über das restliche Drittel soll in einer weiteren Verhandlung das Urteil erfolgen. Als Fazit, man sollte die Beteiligten einer Tippgemeinschaft immer schriftlich festlegen.