Mit dem Fahrrad bei Glatteis gestürzt - Stadt muss Hälfte der Behandlungskosten bezahlen
Die Stadt muss bei Glatteis dafür sorgen, dass sich ihre Bürger auch auf den Gehwegen sicher bewegen können, ansonsten müssen sie dafür haften, wenn es zum Unfall kommt. Dies gilt besonders für gefährdete und zentrale Stellen.
Bei einem Fall in einer Gemeinde bei Oldenburg ist eine Frau mit ihrem Fahrrad bei Glatteis zu Fall gekommen und hat sich den Ellenbogen dabei gebrochen. Da die Verwaltung den Weg nicht gestreut hatte, wurde sie vom Gericht zur Zahlung von 1.500 Euro als Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet. Zusätzlich muss sie auch die Hälfte der Behandlungskosten übernehmen. Aber auch die Frau ist dabei nicht ohne Schuld, denn sie hätte vorsichtiger fahren müssen, so die Richter beim Oberlandesgericht.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Radweg-nicht-gestreut-article879075.html Abgerufen am 20. Mai 2010