Mit Gipsarm nicht Autofahren

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. März 2006

Wer einen gebrochenen Arm oder ein Bein eingegipst bekommen hat, darf kein Auto lenken, mahnt das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau. Vor allem in Gefahrensituationen kann ein Gipsverband den Fahrer so sehr behindern, dass er auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Auch ansonsten müssen Gipsträger sich manchen Beschränkungen unterwerfen: Sport ist kaum möglich. Die Muskeln um den gebrochenen Knochen dürfen sich nur wenig bewegen, damit die Bruchstelle sich nicht verschiebt. Einschränkungen auch beim Duschen: Es ist nur erlaubt, wenn der Gips sicher vor Feuchtigkeit geschützt werden kann.

Ebenfalls unangenehm: Das oft lästige Jucken muss ertragen werden. Auf keinen Fall unter den Gips stochern und dort Verletzungen riskieren.