Mitführen von Geräten, die vor Radarfallen warnen, ist in Deutschland verboten

Von Marion Selzer
18. Januar 2013

Bei einer Verkehrskontrolle in Bayern wurde das Radarwarngerät eines Autofahrers beschlagnahmt und soll nun zerstört werden. Der Autofahrer zog daraufhin vor Gericht, weil das Gerät immerhin 2000 Euro gekostet hatte. In Deutschland sind solche Geräte verboten.

Der Mann gab gegenüber den Richtern jedoch an, dass er das Gerät lediglich im Ausland, wie beispielsweise in Österreich habe benutzen wollen, zum Zeitpunkt der Beschlagnahme war der Melder ausgeschaltet.

Jetzt ist es aber so, dass der Kläger sich mit seiner Argumentation ein Eigentor gestellt hat, denn auch in Österreich sind Radarwarner verboten. Der Mann hätte sich vorab wohl besser informieren müssen. Seine Chancen auf Rückerlangung des Gerätes stehen zum derzeitigen Punkt schlecht.