Modernisierungsmaßnahmen müssen dem Mieter angekündigt werden
Wer als Eigentümer eine Mietwohnung modernisieren lassen möchte, muss seine Mieter vorher, mindestens drei Monate vor Beginn, darüber informieren, so das Landgericht Berlin.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Mieter sonst das Recht die Baumaßnahmen durch eine einstweilige Verfügung zu blockieren. Nur, wenn die Maßnahme sofort erfolgen muss, zum Beispiel weil Folgeschäden drohen, oder wenn Störungen bei den Mietern ausgeschlossen sind, darf der Vermieter auf das Informieren des Mieters verzichten.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Mieter-darf-verweigern-article7221331.html Abgerufen am 18. September 2012