Mieter aufgepasst - BGH stärkt die Rechte von Vermietern

Vermieter muss Informationen über Neuerungen in der Wohnung nur noch ungefähr mitteilen

Von Marion Selzer
30. September 2011

Auch wenn der Deutsche Mieterbund das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) kritisiert, ab sofort reicht es aus, wenn Vermieter bei Wohnungsmodernisierungsmaßen die Mieter stichwortartig über die geplanten Maßnahmen informieren.

Bei dem vom BGH zu entscheidenden Fall ging es um einen Vermieter, der seinen Mietern mitteilte, er wolle Heizungsrohre erneuern, eine Elektroinstallation in die Wand vornehmen und einen Balkon anbauen. Da sowohl Bauzeit als auch der Betrag für die anschließende Mieterhöhung genannt wurde, reichte dies dem BGH als Information für die Mieter aus.

Realitätsnahes Bild reicht aus

Lediglich stichwortartig müssen die Informationen über geplante Maßnahmen, Baubeginn, geschätzte Dauer und der zu erwartende Mietmehrbetrag bis drei Monate vor Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen dem Mieter genannt werden. Diese Angaben sollen laut dem BGH ausreichen, damit sich die Mieter ein "realitätsnahes Bild" machen können.

Vorher geforderte detaillierte Angaben darüber wann, wie und wo in der Wohnung modernisiert wird, sind ab sofort nicht mehr nötig. Der Deutsche Mieterbund kritisiert dieses Entkräften der Rechte von Mietern.