Mutter-Kind-Kuren für einkommensschwache Mütter - Pauschalzahlung macht dies möglich

Von Ingrid Neufeld
16. April 2013

Oft schrecken Mütter mit wenig Geld davor zurück, eine Kur zu beantragen. Schließlich übernimmt die Krankenkasse nicht die gesamten Kosten und der Eigenanteil schlägt für einkommensschwache Haushalte ziemlich stark zu Buche. Doch laut dem Müttergenesungswerk (MGW) können Mütter diesem Kostenbeitrag dadurch entgegenwirken, indem sie am Jahresanfang einen Pauschalbetrag entrichten.

Der Gesetzgeber hat eine Begrenzung der Selbstbeteiligung auf ein bis zwei Prozent des Jahreseinkommens vorgesehen. Bezieht die Antragstellerin Hartz-IV, so könnte sie mit einer Pauschalzahlung von 90 Euro von allen weiteren Zuzahlungen freigestellt werden. Das betrifft ebenso Maßnahmen für eine dringend benötigte Mütter-Kind-Kur.

Diese Begrenzung ist möglich, wenn ein Antrag bei der Krankenkasse eingeht. Die meisten Krankenkassen genehmigen diese Zahlung. Sollten alle Stricke reißen und die Kur zu teuer für eine Mutter werden, gibt es auch die Alternative beim Müttergenesungswerk einen Antrag für eine Unterstützung zu stellen, die dann aus einem Spendentopf finanziert wird.

Laut MGW haben in Deutschland ungefähr 2,1 Millionen Mütter eine Kur nötig. Damit die Kur ein Erfolg wird, muss sie richtig vorbereitet sein. Die Gesundheit von Müttern ist ein hohes Gut und eine Kur kann zur Erhaltung manchmal sehr wichtig sein.