Nach dem BGH-Urteil können Verbraucher von den Gasversorgern in bestimmten Fällen Geld zurückfordern

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. August 2013

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Gasversorger im Vertrag mit Sonderkunden genau definieren müssen, wann er die Preise erhöhen wird und dies nicht nur mit einem Hinweis auf einen Paragrafen rechtfertigen. Zu den Sonderkunden gehören aber nur diejenigen Verbraucher, die bei ihrem Grundversorger schon einmal den Tarif geändert oder die den Versorger gewechselt haben.

Wie viele Kunden davon betroffen sind ist unklar, aber die Verbraucher sollten erst einmal ihren Vertrag überprüfen, ob dort eine solche unwirksame Klausel mit dem Hinweis auf den Paragrafen 4 der Allgemeinen Geschäftsordnung enthalten ist. Doch wenn ein Hinweis auf erhöhte Verwaltungskosten und Bezugskosten im Vertrag zu lesen ist, so ist der Vertrag weiter rechtens. Wer von dem Urteil betroffen ist, der sollte gegen die Rechnungen der letzten drei Jahre Widerspruch einlegen.

Ältere Forderungen sind nur möglich, wenn der Verbraucher schon seinerzeit widersprochen hatte. In Zweifelsfällen, beispielsweise wenn der Versorger die Forderung ablehnt, sollte man sich an die Verbraucherzentralen wenden. Diese haben auch einen Musterbrief für den Widerspruch, der schriftlich erfolgen muss, im Internet bereitgestellt.