Nach dem Tod durch die Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung Freispruch für die Angeklagten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
9. Mai 2011

In den 80er Jahren wurden in Frankreich mehrere Kinder, die an Wachstumsstörungen litten, mit einem Hormon aus der Hirnanhangdrüse von Verstorbenen behandelt. Da aber zum Teil einige Hormone mit Prionen, das sind atypische Eiweiße, befallen waren, kam es zum Ausbruch der tödlichen Creutzfeldt-Jakob-Krankheit.

Daraufhin wurde eine Ärztin und ein Biochemiker wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und im ersten Verfahren im Jahr 2009 freigesprochen. Jetzt kam es im Berufungsprozess erneut zum Freispruch der beiden Angeklagten.

Die Angehörigen der betroffenen verstorbenen Kinder erhielten vom französischen Staat jeweils ein Schmerzensgeld in Höhe von 225.000 Euro.