Nach der Scheidung nun gerechte Rentenaufteilung
Am 1. September 2009 soll ein neues Gesetz der Regierung verabschiedet werden, dass die gerechte Aufteilung der Rentenansprüche bei Geschiedenen beinhalten wird. Nachdem die Bundesjustizministerin Zypries einen entsprechenden Reformvorschlag zum Versorgungsausgleich gemacht hatte, wurde dieser nun von dem Deutschen Bundestag beschlossen.
In solch einem Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche der einstigen Ehepartner verteilt. Diese können aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, einer privaten oder betrieblichen Vorsorge, sowie aus der Beamtenversorgung entstehen.
Durch diese Regelung werden die Ansprüche aufgeteilt und ermöglichen auch einem Partner, der wegen der Erziehung der Kinder selber keine Ansprüche sammeln konnte, eine finanzielle Versorgung bei Renteneintritt.