Nach Masern-Infektion eines Säuglings: Deutsche Ärzte sollen sich impfen lassen
Nachdem ein zehn Monate altes Mädchen in der Berliner Charité vermutlich von einem Arzt mit Masern angesteckt wurde mehren sich Stimmen, die einen Impfzwang für Ärzte an deutschen Krankenhäusern fordern.
Der Arzt, der das kleine Mädchen behandelt hatte, war zu diesem Zeit nach eigenen Angaben stark erkältet, wusste aber nicht, dass er zudem die Masern hatte. Bei den Masern handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die durch Schutzimpfungen verhindern werden kann.
Aus Gründen des Datenschutzes wissen Kliniken häufig nicht, ob und wogegen ihre Mitarbeiter geimpft sind. Eine Überprüfung des Impfstatus und das Nachholen fehlender Impfungen kann nur mit Einverständnis der Angestellten erfolgen. Dabei dienen die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut als Grundlage. Da der betroffene Arzt vor 1970 geboren worden war, habe die Charité davon ausgehen können, dass er zu den 95% der Deutschen gehöre, die schon einmal an Masern erkrankt gewesen war und somit immunisiert sei.
Zur Debatte steht nun, ob der Schutz der Patienten - insbesondere auf Kinderstationen - wichtiger ist als der Datenschutz der Arbeitnehmer, deren Gesundheitszustand den Arbeitgeber normalerweise nichts angeht.
Experten fordern eine Impfpflicht für alle Angestellten der Krankenhäuser - nur so könne sicher gestellt werden, dass Mediziner Patienten nicht mit hochansteckenden Krankheiten wie der Grippe oder eben den Masern infizieren.