Nach Schleier-Verbot in Londoner Gericht debattiert England erneut über nationales Verhüllungsverbot

Von Melanie Ruch
17. September 2013

Erst in der vergangenen Woche hatte in ganz Großbritannien der Fall einer muslimischen Studentin für Aufsehen gesorgt, der von ihrem College in Birmingham untersagt wurde einen Gesichtsschleier während der Lehrveranstaltungen zu tragen. Die Studentin sprach öffentlich von Diskriminierung und startete eine erfolgreiche Online-Petition, woraufhin das College seine Kleiderordnung für muslimische Studentinnen lockerte.

Tragen eines Gesichtsschleiers vor Gericht?

Nun beschäftigt die Briten erneut die Verhüllungsfrage im öffentlichen Raum, weil einer muslimischen Angeklagten vor einem Londoner Gericht das Tragen des Gesichtsschleiers im Saal verboten wurde. Dem zuständigen Richter zufolge müssten er und auch die Jury das Gesicht der Angeklagten während ihrer Aussage sehen können, um ein Urteil fällen zu können.

Nach großem Protest beschränkte der Richter das Verhüllungsverbot im Gerichtssaal allerdings nur auf die Aussage der Angeklagten. Während der Zeugenaussagen durfte sie den so genannten Nikab wieder tragen.

Die Verhüllungsfrage in Großbritannien

Die beiden Fälle haben in ganz England eine Diskussion über ein allgemeines nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum entfacht, wie es beispielsweise in Frankreich bereits seit 2010 gilt. In Großbritannien gibt es bislang keine einheitliche Regelung. Stattdessen dürfen Behörden und öffentliche Einrichtungen selbst entscheiden, ob die Verhüllung bei ihnen erlaubt ist oder nicht.

Vor allem die Liberalen sprechen sich für ein Verhüllungsverbot aus. Die Spitze der Politik scheint davon jedoch nichts zu halten. Über die Kleiderordnung solle weiterhin jede Einrichtung selbst entscheiden können, meint zumindest Premierminister David Cameron.