Nach Tod eines Kleinkindes: Haftbefehl gegen Freund der Mutter
Nach dem Tod eines Kleinkindes in einer Berliner Klinik hat die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den 26-jährigen Freund der Mutter erlassen. Bei der Einlieferung in das Krankenhaus hatten Mutter und Freund angegeben, der Junge sei auf dem Spielplatz gestürzt. Die Ärzte wurden jedoch stutzig.
So hatte das Kind mehrere Hämatome und schwere Verletzungen im Bereich des Unterbauchs, die kaum mit einem Sturz zu vereinbaren waren. Nach Ansicht der Mediziner rührten sie von Schlägen her. In der Vernehmung gab der Freund der Mutter schließlich zu, dass er den kleinen Jungen einmal in den Bauch geboxt hätte.
Quelle
- http://www.sueddeutsche.de/panorama/nach-tod-eines-kleinkinds-haftbefehl-gegen-jaehrigen-berliner-1.1769463 Abgerufen am 13. September 2013