Nachbar von Georg Hackl erhält Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung

Von Max Staender
4. Juli 2013

Der 66-jährige Nachbar der Rodellegende Georg Hackel wurde nun im Zuge des Berufungsprozesses vom zuständigen Landgericht zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, womit das Strafmaß acht Wochen höher ausfiel als beim Prozess am Amtsgericht Laufen.

Kurz nach der Urteilsverkündigung stellte die Verteidigung des Täters klar, dass sie in Revision gehen wolle und nach wie vor auf Unschuldig plädiert.

Bei einer Auseinandersetzung während des Schneeschippens attackierte der Nachbar den "Hackl Schorsch" mit einem 50 Zentimeter langen Nagel und fügte dem 46-jährigen dabei eine Platzwunde über dem Ohr zu. Allerdings gab die Rodellegende vor den zuständigen Richter auch zu, dass er seinen Nachbar provozierte, indem er ihm Schnee auf sein Anwesen schippte.