Nachtspeicherheizungen in Mehrfamilienhäusern droht das Aus
Bis zum Jahr 2019 haben Hausbesitzer noch Zeit die alten Nachtspeicheröfen zu ersetzen, denn durch die Energieeinsparverordnung sind sie dazu verpflichtet. Aber dies betrifft nicht die Ein- oder Zweifamilienhäuser, sondern nur die Mehrfamilienhäuser mit mehr als fünf Wohneinheiten.
Zudem müssen die Häuser vor 1994 erbaut sein und die Öfen älter als 30 Jahre sein. Bei Geräten, die nach 1990 eingebaut wurden, gelten Ausnahmeregelungen. Zu Beginn der Ära der Nachtspeicheröfen, besonders in den 70-er Jahren, hatte auch der Staat solche Anlagen gefördert, weil die Kraftwerke, die ja rund um die Uhr arbeiten, auch nachts ausgelastet sein sollten. Auch haben viele Bauherren damals den teuren Einbau eines Schornsteins vermieden. Aber bei den alten Nachtspeicheröfen, die vor 1984 eingebaut wurden, wurde manchmal eine Asbestbelastung festgestellt, was man aber durch einen Fachmann feststellen lassen kann.
Sollte jemand davon betroffen sein, der sollte natürlich möglichst schnell das alte Gerät austauschen lassen. Betroffene Mieter sollten deswegen auch ihren Vermieter ansprechen, der dazu verpflichtet ist und bei Weigerung sollte man sich an das Gesundheitsamt wenden. Welche Heizung dann eingebaut werden kann, ob mit Öl, Gas, Wärmepumpen oder Strom, das hängt auch vom Gebäude ab und so sollte man einen Energieberater nach der besten Lösung befragen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Noch-ist-Zeit-zum-Handeln-article5293366.html Abgerufen am 25. Januar 2012