Nächtlicher Fußweg zur Arbeit kein Ablehngrund für Hartz IV-Empfänger
Nachdem einer Hartz IV Empfängerin vom Jobcenter eine Arbeitsstelle in einer Wäscherei vermittelt wurde, lehnte diese das Jobangebot ab.
Ihre Begründung: Der Weg von der Arbeit nach Hause führte durch ein Industriegebiet, den die Hilfebedürftige zu Fuß hätte zurücklegen müssen, da sie weder ein Auto noch ein Fahrrad besitzt.
Nachdem das Jobcenter die Leistungen kürzte, klagte die Dame vor dem Sozialgericht Mainz, doch ohne Erfolg. Ein nächtlicher Fußmarsch von wenigen Kilometern sei auch dem Sozialgericht zufolge durchaus zumutbar.
Zudem hätte die Hilfebedürftige durchaus auf einer beleuchteten Hauptstraße vorbei an zahlreichen Geschäften den gerade einmal 2,7 Kilometer langen Fußweg beschreiten können. Die Hartz IV Empfängerin hätte zudem auch überprüfen können, ob die Möglichkeit einer Fahrgemeinschaft bestehe.