Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel unterscheiden sich
Auch wenn man es auf den ersten Blick nicht vermutet, nicht alle frei verkäuflichen Tabletten oder Kapseln sind Arzneimittel. Kauft man beispielsweise ein Artischockenpräparat, das die Gallenfunktion unterstützen soll, dann kann es sich dabei durchaus um ein Nahrungsergänzungsmittel handeln.
Bei diesen Produkten darf kein Heilungsversprechen für eine bestimmte Krankheit gegeben werden. Zwar darf der Hersteller auf die gesunden Inhaltsstoffe hinweisen, eine direkte Werbung ist jedoch nicht zulässig.
Zudem sind die Inhaltsstoffe meist so niedrig dosiert, dass eine pharmakologische Wirkung möglicherweise nicht vorhanden ist. Ein Medikament kann man einwandfrei an der amtlichen Zulassungsnummer erkennen. Die Kurzform "Zul-Nr." auf dem Präparat weist es klar als Arzneimittel aus.