Nebenkostennachzahlung in einer Hartz-IV-Wohnung - nicht immer zahlt das Jobcenter

Von Cornelia Scherpe
9. Juli 2012

Wer einmal in einer Hartz-IV-Wohnung gewohnt hat, doch nun durch einen neuen Job wieder eigenständig seinen Lebensunterhalt beziehen kann, muss aufpassen. In diesem Fall ist eine später ins Haus kommende Nebenkostennachzahlung nämlich nicht mehr vom Jobcenter zu bezahlen, sondern vom ehemaligen Hartz-IV-Empfänger selbst. Auch wenn zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten ein Anspruch auf das Geld bestand, ist dieser Zustand zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung beendet. Daher zahlt der ehemaliger Mieter.

Dieses Urteil wurde in einem aktuellen Fall gegen eine ehemalige Hartz-IV-Empfängerin ausgesprochen und erhält damit allgemeine Gültigkeit. Die Frau hatte vor dem Sozialgericht in Mainz geklagt, als sie Ende 2011 die Nebenkostenabrechnung ihrer alten Wohnung bekam. Die Rechnung bezog sich auf das Mietjahr 2010. In dieser Zeit hatte sie circa 400 Euro an Nebenkosten mehr verbraucht, als in der Vorzahlung durch das Amt abgedeckt wurde. Obwohl sie inzwischen nicht mehr auf Harz-VI angewiesen war, wollte sie das Geld vom Amt, da es um den Zeitraum ging, in dem sie Leistungen beziehen durfte. Das Gericht urteilte jedoch, dass sie die Nachzahlung selbst zu tragen habe, da sie aktuell nicht mehr hilfsbedürftig ist. Auf welchen Zeitraum sich die Rechnung bezieht, ist unwichtig. Es zählt nur, dass die aktuelle Rechnung von ihr selbst bezahlt werden kann.