Nebentätigkeiten in der Einkommensteuer

Wenn aus einem Hobby ein Gewerbe wird

Von Ingo Krüger
15. Dezember 2014

Aus einer Liebhaberei mit gelegentlichen Verkäufen im Internet kann schnell eine gewerbliche Tätigkeit mit regelmäßigen Einnahmen werden. Damit keine Konflikte mit dem Finanzamt entstehen, gilt es einige Dinge zu beachten.

Unterstellt der Fiskus einer Privatperson, dass sie eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, dann sind alle Einkünfte - Verluste und Gewinne - steuerlich zu erfassen. Die steuerlichen Pflichten sind zu erfüllen, etwa eine Steuererklärung abzugeben und auch Steuern zu zahlen.

Hobby oder Kleinunternehmer?

Doch wann ein Hobby die Grenze zu einer selbstständigen Tätigkeit überschreitet, ist nicht eindeutig geregelt. Ein Kassenbuch, das Einnahmen und Ausgaben umfasst, hilft, den Überblick zu behalten. Belege sollten immer aufgehoben werden. Bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr sind bei einer Nebentätigkeit akzeptabel. Bei höheren Einkünften geht das Finanzamt von einem Gewerbe oder einer Selbstständigkeit aus.

Gewerbegründer aus dem Hobbybereich dürfen aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung einen Umsatz von bis zu 17.500 Euro pro Jahr machen. Erst danach müssen sie Umsatzsteuer zahlen. Am Jahresende reichen Selbstständige eine Einkommensteuererklärung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt ein. Auf den Gewinn sind Steuern fällig. Als Ausgaben gelten etwa Wareneinkäufe, Telefon-, Porto- und Fahrtkosten oder Kosten für Workshops und Messen.

Wer an andere Unternehmen verkauft, schreibt eine Rechnung, bei Privatpersonen reicht in der Regel eine Quittung. Doch wer auf Onlineportalen verkauft, sollte immer eine Rechnung ausstellen, dies zeugt von professionellem Handeln.