Neue "Drängler-Regel" soll vorgeschriebenen Sicherheitsabstand garantieren - Missachtung wird teuer

Von Max Staender
27. August 2013

Sobald der vorgeschriebene Sicherheitsabstand im Straßenverkehr für 140 Meter oder für drei Sekunden unterschritten wird, muss man mit einer Geldbuße von mindestens 180 Euro rechnen. Im verhandelten Fall hatte ein 57-Jähriger einen Abstand zum vorausfahrenden Auto von gerade mal 26 Metern, wobei der Abstand laut der Faustformel mindestens den halben Wert des Tachos betragen muss.

Nach Erhalt des Bußgeldbescheids wehrte sich der Verkehrssünder mit einer Rechtsbeschwerde, woraufhin das Oberlandesgerichts Hamm die Verurteilung bestätigte. Laut den Richtern liegt nämlich bei einer Unterschreitung des Abstandes über drei Sekunden kein kurzes Versagen des Fahrzeugführers vor.

Damit sehr schnell fahrende Autos nicht priviligiert werden, gilt diese Bestrafung neben der 3-Sekunden-Regel auch dann, wenn der Abstand zum Vordermann über eine Distanz von 140 Metern unterschritten wird.