Neue Düsseldorfer Tabelle - Kinderunterhalt bleibt gleich, Selbstbehalt steigt

Von Melanie Ruch
1. Dezember 2010

Für das kommende Jahr hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf die Unterhaltssätze geändert.

Laut der sogenannten Düsseldorfer Tabelle bleibt der Unterhalt für Kinder, deren Eltern getrennt leben, jedoch gleich. Der Selbstbehalt für die Zahlungspflichtigen hingegen wird um 50 Euro angehoben. Am Kinderunterhalt wird sich vorerst nichts ändern. Lediglich volljährige Kinder, die nicht mehr im Elternhaushalt leben, haben ab dem ersten Januar Anspruch auf 30 Euro mehr im Monat, also 670 Euro.

Diejenigen, die zahlen müssen, können sich jedoch freuen, denn ihnen soll im neuen Jahr 50 Euro mehr Selbstbehalt zustehen als bisher. Dennoch handelt es sich bei den Angaben der Düsseldorfer Tabelle bloß um Richtlinien. In Einzelfällen kann das Gericht auch anders entscheiden.