Neue EU-Richtlinie für Diabetiker im Straßenverkehr

Von Petra Schlagenhauf
17. Mai 2013

Die Frage, ab wann man nicht mehr fahrtauglich ist und ein Kraftfahrzeug nicht mehr führen sollte, stellen sich viele Diabetiker im Laufe ihres Lebens. Doch ab wann sollte man seinen Führerschein abgeben und auf das selbsttätige Führen eines Kraftfahrzeugs verzichten? Diese Frage wird nun durch die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG geregelt.

Nach dieser EU-Richtlinie darf ein Diabetiker, der innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr wenigstens zwei Mal durch eine Unterzuckerung auf fremde Hilfe angewiesen war, nicht mehr als fahrtauglich angesehen werden. Ärzte seien nun dazu angehalten, ihre Patienten auf eine solche Fahruntauglichkeit hinzuweisen und ihnen zusätzlich eine verkehrsmedizinische Abklärung anzuraten.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich nun alle Diabetiker Sorgen um ihre Fahrtüchtigkeit machen müssen. Denn jeder Diabetiker, der als fahruntauglich erklärt wurde, hat die Möglichkeit, durch entsprechende Trainingskurse eine drohende Unterzuckerung rechtzeitig zu erkennen und so seine Fahrerlaubnis wieder neu zu beantragen.