Neue EU-Verordnung verbietet Haarefärben für Jugendliche unter 16 Jahren
Dieses Verbot dürften die wenigsten mitbekommen haben: Seit dem 1.September ist es laut einer EU-Verordnung verboten, sich die Haare zu färben, wenn man unter 16 Jahre alt ist.
Was im heimischem Badezimmer keiner kontrollieren kann, kann beim Friseurbesuch tatsächlich zum Problem werden. Fragt dieser nämlich bei Kundinnen und Kunden, die zu jung aussehen, nicht nach dem Ausweis, bevor er die Farbe aufträgt, dann macht er sich strafbar.
Der Grund für das neu eingeführte Verbot sind die in Haarfarben enthaltenen Phenylendiamine. Diese können allergische Reaktionen auslösen. Also beim nächsten Friseurbesuch: Ausweis nicht vergessen!