Neue Gesetzgebungen für das Jahr 2008
In diesem Jahr treten einige neue Regelungen in Kraft. Mit Beginn des Jahres sank der Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 4,2 auf 3,3 Prozent.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren davon. Eine neue Steuernummer wurde von Finanzämtern eingeführt, wodurch Tricksen bei der Steuer eingeschränkt wird und weniger Belege gefordert werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze bei den Krankenversicherungen steigt von 42.750 auf 43.200 Euro Jahresverdienst. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird von 47.700 auf 48.150 Euro erhöht. Auch beim Bußgeldkatalog wurden Änderungen vorgenommen. So werden bei einer Übertretung der Geschwindigkeit in der Stadt ab 26 km/h künftig 100 statt 60 Euro verlangt.
Künftig darf im Urheberrecht der Kopierschutz nicht mehr umgangen werden. Tauschbörsennutzern werden illegale Kopien und Downloads explizit untersagt. Eine Preiserhöhung gibt es bei den Gas- u. Stromversorgern: die Preise für 4.000 KW-Std/jährl. für Gas werden um rund 5,8%, für Strom um rund 6,6% erhöht.