Neue Mietrechtsreform - Kein Mietnachlass bei Umbaumaßnahmen in den ersten drei Monaten

Von Marion Selzer
30. Mai 2012

Bislang konnten Mieter sich noch gegen energiesparende Sanierungsmaßnahmen ihrer Wohnung quer stellen. Das wird in Zukunft immer schwieriger. Die neue Mietrechtsreform des Bundeskabinetts ist beschlossene Sache. Demnach darf es bei Umbaumaßnahmen mit Staub und Krach in den ersten drei Monaten nicht mehr zu einer Mietverringerung kommen.

Damit sollen Vermieter und Mieter künftig ihren Beitrag zur Energiewende leisten. Auch sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Räumungsurteile in Zukunft viel leichter durchgesetzt werden können. Das soll Mietnomaden das Leben schwer machen.