Neue Regelung für Zahnersatz

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
25. Mai 2010

Zahnersatzansprüche können zukünftig in mehr Fällen als Leistung der Krankenkassen angerechnet werden - so entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten und Krankenkassen am Donnerstag, den 21. Mai, in Berlin.

Bisher sah die Regelung lediglich vor, dass Zahnkronen oder -brücken dann als Kassenleistung in Anspruch genommen werden können, "wenn im Gegenkiefer entweder noch eigene Zähne oder aber ebenfalls festsitzender Zahnersatz vorhanden" sind. Eine neue Untersuchung stellt diese Regelung jetzt infrage. Nun ist vorgesehen, dass der einschränkende Zusatz künftig wegfällt, sobald das Bundesgesundheitsministerium zustimmt.