Neue Richtlinien für Küchengeräte - EU verbannt Energiefresser vom Markt

Die gesetzliche Umstellung von Haushaltsgeräten soll Umwelt und Verbrauchern zugute kommen

Von Dörte Rösler
20. Februar 2015

Ofen, Herd und Dunstabzug - ab dem 20. Februar dürfen nur noch energiesparende Küchengeräte in den Handel kommen. Welche Werte für die einzelnen Gerätetypen gelten, ist in einem neuen EU-Gesetz geregelt.

Vertreter der Elektro-Branche kritisieren die detaillierten Vorgaben. Verbraucher und Umwelt dürfen sich dagegen freuen.

Energieeffiziente Geräte

Bereits im vergangenen Herbst hat die EU die Leistung von Staubsaugern gedrosselt, um Energie zu sparen. Seit Januar 2015 müssen Kaffeemaschinen so gebaut werden, dass die Warmhalteplatte weniger Strom verbraucht.

Eine ähnliche Regelung für weitere Küchengeräte war seit langem angekündigt. Überraschend kommt das Aus für Energiefresser in der Küche also nicht.

Verbraucher können sparen

Ein Elektrobackofen, der nach den neuen Richtlinien produziert wurde, spart den Verbraucher über die normale Lebensdauer bis zu 230 Euro. Für Gasbacköfen haben Experten eine Ersparnis von rund 180 Euro errechnet.

Allerdings: Niemand der ein funktionsfähiges Gerät im Haushalt hat, muss es jetzt austauschen. Auch Produkte, die schon im Handel sind, dürfen noch verkauft werden.

Klima profitiert

Wenn die Verbraucher Energie sparen, kommt das auch der Umwelt zugute. Die Umstellung von

  • Backöfen,
  • Dunstabgzugshauben und
  • Kochfeldern

soll den Ausstoß an Kohlendioxid bis 2020 um jährlich eine Millionen Tonnen reduzieren.