Neues Gesetz ermöglicht elektronischen Behördengang

Von Dörte Rösler
10. Juni 2013

Wartezeiten in der Behörde gehören bald der Vergangenheit an. Nach einer kontrovers geführten Diskussion segnete der Bundesrat nun das neue Gesetz zum E-Government ab. Ab 2014 können die Bürger ihre Formulare zumindest bei den Bundesbehörden auch online ausfüllen.

Die wichtigsten Streitpunkte betrafen dabei die Sicherheit des Datenaustausches. Für den digitalen Behördengang müssen die Online-Funktionen des neuen Personalausweises aktiviert sein, und die Kommunikation muss über das Format der De-Mail erfolgen. Anbieter sind die Telekom und der Internetprovider 1&1, bei denen Nutzer sich für den Maildienst anmelden können.

Auch wenn Kritiker und Hackerclubs die Sicherheit des Systems bezweifeln, will die Regierung ihre Behörden weiter auf elektronischen Kurs bringen. Neben der Umstellung von Papier auf digitale Akten soll zum Beispiel auch die eigenhändige Unterschrift durch alternative Verfahren ersetzt werden. Bis es soweit ist, brauchen die Bürger auf kommunalen Ämtern aber noch viel Geduld.