Neues Gesetz stärkt Umgangsrecht von leiblichen Vätern

Von Dörte Rösler
2. August 2013

Seit Juli 2013 haben leibliche Väter mehr Rechte - auch wenn sie nicht in die Geburtsurkunde eingetragen sind. So dürfen sie ihr Kind nun auch besuchen, wenn zuvor kein Kontakt bestand. Voraussetzung ist nur noch, dass der leibliche Vater wirklich ernsthaft an seinem Kind interessiert ist. Außerdem muss der Umgang dem Kindeswohl dienen.

Die neue Gesetzgebung schafft damit die engen Grenzen des bisherigen Umgangsrechts ab. Danach durfte der leibliche Vater sein Kind nur dann sehen, wenn er eine enge Bezugsperson war und Erziehungsverantwortung übernahm. Falls das Kind einen anderen rechtlichen Vater hatte, war ihm der Umgang verwehrt.

Unabhängig von der sozialen und familiären Beziehung dürfen leibliche Väter jetzt auch Auskünfte über ihr Kind einfordern. Um die neuen Rechte nutzen zu können, müssen die Antragsteller jedoch ihre Vaterschaft nachweisen. Die rechtlichen Eltern sind gezwungen, eine solche Abstammungsuntersuchung zu dulden.