New Yorker Urteil zeigt: Untervermieten über das Internet kann teuer werden

Von Dörte Rösler
12. Juni 2013

In New York zeigt der Prozess gegen einen privaten Gastgeber, welche Risiken das Untervermieten von Wohnraum hat. Interessant ist das Urteil nicht nur für Personen, die ihre Räume während des Urlaubs gern untervermieten. Auch die Portale zum Verleihen von Autos, Booten und Co. verfolgten das Gerichtsverfahren aufmerksam.

Der Fall: ein 30-jähriger New Yorker musste für vier Tage eine Reise antreten. Um seine Räume im begehrten Manhattan nicht leer stehen zu lassen, vermietete er sie kurzfristig über den Online-Vermittler Airbnb. 100 Dollar bekam er pro Nacht. Dieses Geschäft gefiel offenbar nicht jedem - es gab eine polizeiliche Anzeige, und das Gericht verhängte eine Strafe von 2.400 Dollar wegen unerlaubter Untervermietung.

Hierzulande ist Airbnb nahezu unbekannt, in den USA dagegen boomt die Vermittlung von Gästezimmern. Der Jahresumsatz liegt bei 150 Millionen Dollar aus Provisionen von rund 350.000 Zimmern weltweit. Je besser die Geschäfte laufen, desto deutlicher zeigen sich jedoch auch die rechtlichen Probleme.

Nachbarn beschweren sich über Lärm, Hausbesitzer pochen auf vertragliche Regelungen. Das Finanzamt fordert Steuern und Hoteliers monieren, dass die privaten Vermieter keine Sicherheitsauflagen erfüllen müssen. Dennoch scheint die Entwicklung nicht aufzuhalten, der Gesetzgeber ist aber gefordert, klare Regeln für die "Sharing Economy" zu formulieren.