Mann verklagt Vermieterin wegen 1,56 Quadratmeter großer Wohnung in Paris

Von Max Staender
16. Oktober 2013

Vor einem Gericht in der französischen Hauptstadt Paris hat nun ein Mann seine Vermieterin auf die Rückzahlung von fünf Jahren Miete in Höhe von knapp 19.000 Euro zuzüglich 5.000 Euro Schadenersatz verklagt. Der Grund ist die Größe der Mini-Wohnung von vier Quadratmetern, welche jedoch um die Dachschrägen bereinigt gerade mal 1,56 Quadratmeter groß ist und monatlich knapp 300 Euro kostet.

Wohnungsnot macht selbst "Besenkammern" zu Wohnraum

Wegen der Größe der Wohnung sprach die Anwältin Aurélie Geoffroy von einem "traurigen Rekord", was allerdings in der französischen Metropole aufgrund der notorischen Wohnungsnot keine Seltenheit ist. Auch der Anwalt der Vermieterin räumte "Fehler" ein und gab die Hauptschuld jedoch der von der Vermieterin beauftragten Immobilienagentur. Allerdings wurden die Vorwürfe von dieser Agentur inzwischen zurückgewiesen, da man sie nicht über die Größe der Mini-Wohnung von der Vermittlung informierte.

Nach Angaben von Samuel Mouchard von der Stiftung Abbé Pierre handelt es sich bei der Wohnung um eine "Besenkammer", wo man lediglich "Besen oder Kartons lagern könne", auf keinen Fall jedoch Menschen. Der Kläger entgegnete vor Journalisten, dass er sich im Laufe der Zeit an das Zimmer gewöhnt habe, da er schließlich keine andere Wahl hatte. Inzwischen hat der Mann eine Sozialwohnung bezogen - mit einer Größe von 40 Quadratmetern.