Nicht alle Behandlungsmethoden müssen die Krankenkassen bezahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. Mai 2009

Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, dass die Krankenkassen berechtigt sind, Kosten für bestimmte Behandlungsmethoden nicht zu bezahlen, wenn sie nicht durch Studien als wirksam erkannt werden. Der Leistungskatalog wird gemeinsam von Ärzten, Krankenhäusern und den Krankenkassen beschlossen.

Im Jahr 2004 hatte dieser Ausschuss entschieden, dass eine Protonentherapie, eine neuartige Behandlungsmethode gegen Brustkrebs, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden muss, weil die Wirksamkeit nicht ausreichend durch Studien belegt wurde. Dagegen hatte das Bundesgesundheitsministerium Einspruch erhoben, weil im Ausschuss die neue Methode hätte genauer geprüft werden müssen.

Aber der Ausschuss sah darin eine Einmischung des Bundesgesundheitsministeriums und ging vor Gericht und hat Recht bekommen.