Nicht bestandene Prüfung: Krankmeldung kann nicht nachträglich eingereicht werden

Wer am Prüfungstag sehr krank ist, sollte lieber nicht teilnehmen und sich umgehend krankmelden

Von Cornelia Scherpe
3. Januar 2018

Krankheiten richten sich nicht nach dem persönlichen Terminplaner und können daher auch mal kurz vor einer wichtigen Prüfung auftreten. Wer unter Schmerzen, Fieber und anderen Beschwerden leidet, kann kaum seine beste Leistung am Tag entfalten und muss abwägen, ob er die Prüfung dann nicht besser verschiebt.

Nachträgliche Krankmeldung wird nicht akzeptiert

Wer aufgrund von Krankheit eine angemeldete Prüfung nicht absolvieren möchte bzw. kann, muss das umgehend dem zuständigen Prüfungsamt melden. Spätere Entschuldigungen, die bei einer nicht-bestandenen Prüfung ins Feld geführt werden, werden aus Gründen der Gleichberechtigung nicht akzeptiert. So urteilte nun das Verwaltungsgericht Mainz.

Im konkreten Fall hatte eine Studentin der Medizin geklagt. Sie hatte an einer Prüfung teilgenommen, obwohl sie sich nicht komplett gesund gefühlt hatte. Sie absolvierte die schriftliche Prüfung im März 2016 und erhielt im Folgemonat die Nachricht, dass sie durchgefallen sei. Daraufhin reichte sie beim Prüfungsamt ihrer Universität ein ärztliches Schreiben an, dass sie zuvor eine Lungenembolie hatte.

Der Fall zog vor Gericht und dieses kam nun zu dem Schluss, dass die nachträglich eingereichte Krankmeldung nicht zulässig sei. Die Begründung: die Krankmeldung wurde erst im Monat nach der Prüfung und mit Bekanntgabe des Durchfallens eingereicht, woraus sich nicht mehr ableiten lässt, ob die Klägerin wirklich am Tage der Prüfung unter Beeinträchtigungen litt. Wer sich für eine Prüfung anmeldet, muss seinen Rücktrittsgrund unverzüglich dem Prüfungsamt melden, damit die Prüfung als "nicht angetreten" gewertet wird.

Urteil gilt für Studium, Schule und Ausbildung gleichermaßen

Dieser Richtspruch wird als genereller Grundsatz gewertet und gilt daher nicht nur für alle Universitätsformen, sondern auch für Prüfungen in der Schulzeit und während der Ausbildung.