Nicht immer kann man mangelhafte Ware auch umtauschen
Im Normalfall können Verbraucher Waren, die mangelhaft sind, umtauschen, wie auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle erklärt.
Aber wenn man beispielsweise Schnäppchen bei sogenannten Insolvenzverkäufen machen will, so kann es schnell passieren, dass man dann fehlerhafte Artikel nicht mehr umtauschen kann. Denn: wo nichts vorhanden ist, so kann man dort auch nichts mehr holen und die Gewährleistungsansprüche lassen sich nicht durchsetzen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Vorsicht-vor-Pleite-Schnaeppchen-article3055601.html Abgerufen am 12. April 2011