Nicht immer kann man mangelhafte Ware auch umtauschen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
12. April 2011

Im Normalfall können Verbraucher Waren, die mangelhaft sind, umtauschen, wie auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle erklärt.

Aber wenn man beispielsweise Schnäppchen bei sogenannten Insolvenzverkäufen machen will, so kann es schnell passieren, dass man dann fehlerhafte Artikel nicht mehr umtauschen kann. Denn: wo nichts vorhanden ist, so kann man dort auch nichts mehr holen und die Gewährleistungsansprüche lassen sich nicht durchsetzen.