Nicht jeder Vorname ist bei der Namensgebung des Kindes erlaubt

Von Melanie Ruch
24. Juli 2013

Während Eltern in Amerika und Großbritannien sehr viele Freiheiten haben, was die Namensgebung ihres Kindes anbelangt, müssen sich Eltern in Deutschland an gewisse Regeln halten. Bevor der Name des Kindes offiziell eingetragen wird, muss nämlich das Standesamt grünes Licht geben und das lässt längst nicht alle Namen durchgehen.

Im Jahr 2008 hatte der Bundesgerichtshof zwar klargestellt, dass Fantasienamen grundsätzlich erlaubt sind, diese das Kind aber nicht in dessen Identitätsfindung und Individualisierung beeinträchtigen dürfen. Auch darf das Kind durch seinen Vornamen nicht verunglimpft werden und wenn ein Vorname gewählt wird, aus dem das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig hervorgeht, sollte ein zweiter Vorname Klarheit schaffen.

Vornamen wie "Satan", "Störenfried" oder "Bierstübl" sind demnach nicht zulässig. Namen wie "Tarzan", "Prestige" oder "Legolas" hingegen dürfen vergeben werden.