Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz: Ärzte warnen vor E-Zigaretten im Büro

E-Zigaretten sind zwar erheblich harmloser als gewöhnliche Zigaretten, für Innenräume jedoch ungeeignet

Von Ingo Krüger
29. Oktober 2014

Nach §5 der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, Nichtraucher zu schützen. Nichtrauchende Beschäftigte haben daher das Recht, an ihrem Arbeitsplatz wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch bewahrt zu werden. Ob auch die E-Zigarette unter diese Regelung fällt, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Lungenärzte fordern jedoch, auf elektrische Zigaretten im Büro zu verzichten.

E-Zigaretten für Innenräume ungeeignet

E-Zigaretten seien zwar erheblich harmloser als gewöhnliche Zigaretten, so die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM),doch aus medizinischer Sicht seien sie zumindest für Innenräume ungeeignet, denn beim Rauchen einer E-Zigarette breiteten sich allergieauslösende Partikel aus. Probleme mit den Atemwegen oder mit der Haut könnten die Folge sein.