Nino de Angelo wegen Handgreiflichkeiten zu Geldstrafe verurteilt

Von Anna Miller
28. Mai 2014

Nino de Angelo hat Ärger mit dem Gesetz bekommen. Bei einer lauten Auseinandersetzung mit seiner Ex-Freundin soll der Schlagersänger handgreiflich geworden sein und besagte Dame recht heftig aus einem Hotelzimmer geworfen haben. Trotz Beteuerungen des Sängers, dass beide Parteien recht "temperamentvoll" sind, hatte das Gericht kein Einsehen mit ihm und verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe.

Die Auseinandersetzung fand im Februar 2013 in einem Hamburger Hotel statt. Das Gericht in Hamburg St. Georg sah es als erwiesen an, dass der Sänger die Straftat der versuchten Nötigung begangen hat und ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt. Das Gericht konnte feststellen, dass der Schlagersänger seine damalige Freundin heftig am Arm gepackt hat, um diese aus dem Zimmer zu werfen. Erst nachdem ein Sicherheitsdienst die beiden Streithähne trennen konnte, ließ der Sänger von der Dame ab.

Grund der Auseinandersetzung war das liebe Geld. De Angelo wollte Zigaretten holen, hatte aber kein Geld mit. Seine Freundin wollte ihm keines leihen, sodass es zu einem Streit kam, der am Ende mit einem blauen Fleck am Arm des 30-jährigen Opfers endete.