Noch zu wenig Bundesbürger haben eine Patientenverfügung unterschrieben
Wie die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe aufgrund einer Umfrage berichtet, haben zwar etwa 54 Prozent der über 65-Jährigen Bundesbürger eine Patientenverfügung abgeschlossen, doch auf die Gesamtbevölkerung bezogen sind dies nur 23 Prozent. Dabei haben besonders privat Versicherte doppelt zu häufig von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, als die gesetzlich Versicherten.
Wie bei der Umfrage herauskam, besteht für etwa die Hälfte der Befragten diesbezüglich kein Handlungsbedarf, obwohl viele Einrichtungen und Verbände dies empfehlen. Doch was bedeutet eigentlich die Patientenverfügung oder auch Vorsorgevollmacht? So kann es bei bestimmten Grenzsituationen dazu kommen, dass die betroffenen Patienten nicht mehr selber ihren eigenen Willen äußern können und dann müssen Ärzte oder auch das Pflegepersonal den gesetzlichen Vertreter befragen.
Dies ist aber nicht immer automatisch ein Familienangehöriger, denn das Gericht kann dabei einen gesetzlichen Betreuer bestimmen, wenn keine diesbezügliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht kann ein Angehöriger, der die Betreuung übernimmt, beantragen.
Hilfe finden Interessierte bei entsprechenden Vereinen, Ärztekammern und auch der Hausarzt kann oftmals weiterhelfen. Aber auch bei Notaren kann man eine solche Vorsorgevollmacht beurkunden lassen, was man aber bezahlen muss.
Quelle
- http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52774/Jeder-vierte-Deutsche-hat-Patientenverfuegung-abgeschlossen Abgerufen am 18. Dezember 2012