Nordfriesische Gebäudebesitzer müssen künftig ihr Wasser auf Legionellen überprüfen lassen
Da im letzten Jahr im Kreis Nordfriesland zwei Menschen an der so genannten Legionärskrankheit erkrankten, wurde die Trinkwasserverordnung des Bundes kurzerhand geändert. Sämtliche Gebäudebesitzer mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung müssen demnach ihr Wasser einmal jährlich auf Legionellen überprüfen lassen.
Vor allem in Tourismusregionen wie Sylt sollten sich alle Privatvermieter von mehreren Ferienwohnungen und Hotelbetreiber deshalb noch in diesem Jahr früh genug um die Überprüfung kümmern. Falls die entsprechenden Gebäudebesitzer bis Anfang kommenden Jahres eine solche Untersuchung nicht nachweisen können, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen. Sollte tatsächlich ein Legionellenbefund festgestellt werden, muss man diesen umgehend dem Gesundheitsamt melden.
Da Legionellen besonders für ältere Menschen sehr gefährlich sein können, wurden in vielen Altersheimen in Nordfriesland bereits moderne Trinkwassererwärmungen verbaut, wo die Bakterien bei Temperaturen über 60 Grad Celsius absterben.