Oliver Kahn wegen Steuerhinterziehung zu 125.000 Euro verurteilt
Weil er in Dubai gekaufte Kleidungsstücke und Accessoires nicht verzollt hatte, muss Kahn nun zahlen
Bevor Oliver Kahn mit der Disco-Bedienung Verena Kerth liiert war, galt er nicht als modebewusst. Doch durch die Beziehung zu der Bardame änderte Kahn sein Outfit. Plötzlich trug er extravagante Modeartikel. Die Vorliebe für Luxusartikel hielt bis heute an. Dies wurde nun in einem Fall von Steuerhinterziehung deutlich.
Kahn hatte in Dubai gekaufte Kleidungsstücke beim Zoll nicht angegeben
Der frühere Nationaltorwart hatte während eines Dubai-Aufenthaltes im Jahr 2010
- sieben Poloshirts
- zehn T-Shirts
- acht Pullover
- neun Hemden
- fünf Hosen
- zwei Sakkos
- eine Lederjacke und
- zwei Paar Manschettenknöpfe
der Marken Adidas, Burberry, Dolce& Gabbana, Emporio Armani sowie Ermenegildo Zegna eingekauft. Gesamtwert der Ware: 6687,90 Euro. Bei seiner Rückkehr nach München gab er diese einfuhrabgabenpflichtigen Kleidungsstücke und Accessoires beim Zoll aber nicht an. Wegen versuchter Steuerhinterziehung verurteilte ihn das Amtsgericht Landshut zu einer Strafe von 125.000 Euro.
Kahn, der derzeit seine Trainerlizenz erwirbt, hatte bei einer routinemäßigen Zollkontrolle im Münchner Flughafen angegeben, keine Waren in Dubai gekauft zu haben. Die zollrechtliche Kontrolle förderte aus Kahns Koffer jedoch die in Dubai erworbenen Luxusartikel.
Der Vorwurf des Richters lautet: Kahn hat der Finanzbehörde gegenüber unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und damit unmittelbar zur Verkürzung von Einfuhrumsatzsteuer angesetzt. Der frühere Bayern-Torwart hätte genau 712,89 Euro Zoll und 1406,15 Euro Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen. Im Vergleich zum jetzigen Strafbetrag ein Klacks.
Strafsumme wurde noch reduziert
Ursprünglich verhängte die Justiz einen Strafbefehl in Höhe von 350.000 Euro. Da ging das Gericht noch von Kahns Gehalt als Profifußballer aus. Da der "Titan" jedoch vor zweieinhalb Jahren seine Karriere beendet hat, reduzierte das Gericht die Summe. Die Verhandlung in Landshut fand ohne Kahn und nahezu ohne Öffentlichkeit statt, weil die Strafverfolger Stillschweigen über den Fall bewahrt hatten.