Online-Bestellungen mit Gutschein: Bar-Erstattung generell nicht möglich

Von Nicole Freialdenhoven
6. August 2012

Gutscheine sind ein beliebtes Mittel für Online-Händler, um Kunden zum Kauf zu verlocken. Will der Kunde die Ware, die mit dem Gutschein gekauft wurde, zurücksenden, hat er keinen Anspruch auf eine Barauszahlung des Warenwertes. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hessen hin, nachdem es mehrmals zu Streitfällen gekommen war.

Bestenfalls können Kunden darauf hoffen, dass der Betrag für die zurückgesandte Ware dem Kundenkonto gutgeschrieben wird, so dass später ein neuer Artikel damit bestellt und bezahlt werden kann. Eine Auszahlung des Gutscheinbetrages sei jedoch nicht möglich.

Umstritten sind Fälle, in denen Kunden häufig Gutscheine nutzen, um damit neue Ware zu bestellen und diese innerhalb der zweiwöchigen Frist ordnungsgemäß zurückgesandt haben. Türmen sich nach einer Weile gutgeschriebene Beträge auf dem Kundenkonto, die nicht genutzt werden, kann sich der Händer weigern, den Kunden weiterhin zu beliefern.

Da der Handel in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung hat, einen Kaufvertrag mit dem Kunden abzuschließen, ist dies durchaus rechtens, so die Verbraucherzentrale. Hilfreich sei hier möglicherweise eine rechtliche Beratung.