Online-Spielsucht wird zukünftig als Krankheit anerkannt
Ab 2022 gehört die "Gaming Disorder" zur neuen ICD-11
Ein ausführlicher Katalog der mentalen und körperlichen Krankheiten soll sowohl Ärzten als auch Forschern, Krankenkassen und Patienten helfen, ein Leiden sinnvoll einzuordnen. Bislang galt hierfür die ICD-10 mit circa 55.000 Codes. Doch trotz dieser Detailliertheit ist der Katalog aus dem Jahr 1992 schlicht veraltet. Die Gesellschaft hat sich weiterentwickelt und neue Krankheiten sind hinzugekommen. Darauf reagiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und hat nun einen aktualisierten Katalog, die ICD-11, veröffentlicht. In Kraft tritt sie zwar erst zum Januar 2022, doch ein Punkt sorgt bereits jetzt für Aufmerksamkeit: Demnach soll künftig Online-Spielsucht als Krankheit anerkannt werden.
"Gaming Disorder" als offizielle Krankheit
Im englischen Sprachgebrauch wird künftig von "Gaming Disorder" die Rede sein. Darunter fallen alle Personen, die derart exzessiv spielen, dass ihr reales Leben zurückbleibt. Das kann das Fernbleiben von Schule, Ausbildungsplatz und Arbeit sein, aber auch das Vergessen der Nahrungsaufnahme, fehlender Schlaf und der Rückzug von anderen Hobbys. Die Sucht führt dazu, dass der Betroffene nicht mehr frei darüber entscheiden kann, wann das Spiel begonnen, pausiert oder beendet wird.
Pro und Contra
Kritiker sehen diese Veränderung der ICD-11 allerdings als problematisch. Behandelnde Ärzte erhalten damit eine bislang fehlende Möglichkeit, auch Menschen als krank zu bezeichnen, für die Online-Spiele lediglich das wichtigste Hobby sind. Ob direkt eine Störung in der Psyche vorliegt, ist extrem schwer zu beurteilen. Sie fürchten, dass es zu einer Stigmatisierung kommt.
Dagegen halten Befürworter, dass Suchtverhalten von Psychologen klar von reinem Spaß an einer Aktivität abgegrenzt werden kann. Dank ICD-11 könnten dann künftig auch Therapien von den Krankenkassen der Betroffenen übernommen werden. Bislang können Ärzte selbst beim Feststellen einer Online-Spielsucht keinen passenden ICD-Vermerk anführen und eine Kostenübernahme scheitert daher automatisch.