"P-Konto" zum Schutz von Schuldnern
In Zukunft wird es für Schuldner die Möglichkeit geben, auf unkomplizierte Weise ein Pfändungsschutzkonto zu errichten. Dies ist ein Konto, das den Lebensunterhalt des Schuldners sichern und vor Pfändung schützen soll: monatlich 985,15 Euro bleiben so unantastbar und sollen für Miete, Stromrechnungen und den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, so das Bundesjustizministerium.
Bislang wurde bei einer Pfändung das Konto des Verschuldeten so lange gesperrt, bis das zuständige Vollstreckungsgericht für ein unpfändbares Guthaben gesorgt hat. Bei der Erstellung eines P-Kontos, das von jeder Bank oder Sparkasse künftig zur Verfügung gestellt werden muss, kommt es jedoch zu einem Eintrag beim Finanzinformationsdienstleister Schufa. Daher sollte die Eröffnung eines solchen Kontos zuvor genau überlegt werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Das-P-Konto-kommt-article942561.html Abgerufen am 29. Juni 2010