Passauer Jurist scheitert mit Eilantrag gegen Rundfunkbeitrag

Von Max Staender
23. April 2013

Den Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer gegen den Rundfunkbeitrag hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof kurzerhand zurückgewiesen. Geuer argumentierte in seiner Klage, dass der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung mit dem neuen Finanzierungsmodell von ARD und ZDF verletzt werde und somit der Datenabgleich ausgesetzt werden müsse.

Die vorsitzenden Richter lehnten den Eilantrag mit der Begründung ab, dass eine Aussetzung die "gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise beeinträchtige" und der Datenabgleich zur Erfassung der Beitragszahler "einer größeren Beitragsgerechtigkeit diene". Da seit Anfang des Jahres jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag unabhängig der Anzahl von Empfangsgeräten zahlen muss, beschlossen die Landtage einen einmaligen Meldedatenabgleich.