Patent auf embryonale Stammzellen ist verboten
Menschliche embryonale Stammzellen dürfen nur für die Forschung verwendet werden
Nun hat der Europäische Gerichtshof endgültig sein Urteil gefällt, so dass ein Patent auf embryonale Stammzellen verboten ist. Damit ist ein eventuelles Milliardengeschäft mit biomedizinischen Produkten oder auch dementsprechende Therapien geplatzt.
So dürfen menschliche embryonale Stammzellen nur für die Forschung verwendet werden. Wie das Gericht ausführte, verstößt der Einsatz gegen die guten Sitten, denn bei den befruchteten Eizellen handelt es sich rechtlich um Embryonen.
Greenpeace verklagte Neurobiologen wegen ethischer Bedenken
Aber bei einer Therapie oder Diagnose können möglicherweise Stammzellen eingesetzt werden, wenn sie beispielsweise bei Missbildungen dem Embryo nutzen können. Vor dem jetzigen Gerichtsurteil kam es zu einem Patentstreit zwischen Oliver Brüstle, einem Neurobiologen, und der Umweltorganisation Greenpeace.
Oliver Brüstle hatte im Jahr 1997 für nervliche Vorläuferzellen ein Patent angemeldet. Diese Zellen werden bei der Behandlung von Nervenleiden, beispielsweise Multipler Sklerose (MS) oder auch Parkinson eingesetzt und stammen aus menschlichen embryonalen Stammzellen. Deswegen hatte Greenpeace wegen ethischer Bedenken den Wissenschaftler verklagt.
So wurde vom Bundespatentamt auch das Patent wieder gestrichen und die Sache kam schließlich erst zum Bundesgerichtshof und ging weiter nach Luxemburg, wo jetzt das Urteil gesprochen wurde.
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Quelle
- http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,792379,00.html Abgerufen am 18. Oktober 2011